Die Standortpläne werden von einem Mitarbeiter der Deutschen Funkturm baurechtlich geprüft

Baurecht heute

In ihren Landesbauordnungen legen die Bundesländer Vorschriften über das Baugenehmigungsverfahren fest. Sie werden von der Deutschen Funkturm selbstverständlich beachtet und umgesetzt.

Diese Vorschriften bestimmen beispielsweise, dass für Funkinfrastrukturen, die höher als zehn Meter sind, eine Baugenehmigung beantragt werden muss. Zusätzlich enthalten die Landesbauordnungen weitere Anforderungen an bauliche Anlagen – zum Beispiel zur Einhaltung von Abstandsflächen oder zum Verunstaltungsschutz.

Vielfältige rechtliche Grundlagen
Die vom Bund und den Ländern festgelegten gesetzlichen Grundlagen sehen klare Verfahren vor, wie kommunale Planungs- und Genehmigungsprozesse ablaufen. Ergänzt werden diese gesetzlichen Vorschriften durch bundesweit einheitliche Übereinkommen, welche die in Deutschland tätigen Mobilfunknetzbetreiber im Jahr 2001 sowohl mit den kommunalen Spitzenverbänden als auch mit der Bundesregierung abgeschlossen haben.

Darüber hinaus muss die Deutsche Funkturm Vorschriften des Baunebenrechts beachten. Zu ihnen zählen insbesondere die rechtlichen Vorschriften zu Denkmal- und Naturschutz.

Weitere Informationen zum Thema Baurecht erhalten Sie auf den Webseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB).
www.bmu.de