Arbeitsschutzüberprüfung an Funkmast

Arbeitsschutz bei hochfrequenten Feldern

Der Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern, ausgehend von Antennen an Funktürmen, wird durch die Grenzwerte in der 26. Bundes-Immissionsschutz Verordnung gewährleistet. Entscheidend für den Schutz der Bevölkerung ist dabei der räumliche Abstand von Anwohnern, Verkehrsteilnehmern und Passanten zu den jeweiligen Funkantennen.

Halten sich Personen im Rahmen ihrer Arbeit nah an Antennen auf – etwa zur Begehung von Dächern oder bei Arbeiten direkt an den Funkanlagen – muss sichergestellt werden, dass die entsprechenden Arbeitnehmer die Arbeiten gefahrlos ausführen können. Auch in diesen Fällen dürfen die von den Antennen erzeugten elektromagnetischen Felder keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit dieser Personen haben. Dies betrifft selbstverständlich nicht nur unsere eigenen Mitarbeiter, sondern auch alle anderen Personen, die sich in diesen Bereichen aufhalten. Die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes erfüllen wir aktiv mit umfassender Sachkenntnis.

 

Experten für Grenzwerte und Sicherheitsabstände

Techniker Deutsche Funkturm mit Sicherheitsgurt für die Abnahme des Funkmasten

Sicherheitsabstände, die zu den funktechnischen Anlagen einzuhalten sind, werden auf Basis einschlägiger Regelwerke berechnet und anhand der technischen Betriebsdaten einer Funkanlage festgelegt. Unsere Experten tragen diese mit Hilfe spezieller Software auf den Lageplänen der Standorte ein. In komplizierteren Fällen erfolgt zusätzlich ein messtechnischer Nachweis. Auch die Zugangswege zu technischen Einrichtungen werden berücksichtigt und sorgfältig analysiert. Das Ergebnis dieser Sicherheitsabstandsberechnung führt dann zu einer Kennzeichnung durch entsprechende Hinweisschilder vor Ort.

Die Berechnung der Abstände und der Nachweis der erfolgten Kennzeichnung sind abschließend zu dokumentieren. Dies erledigen wir mit Hilfe einer zentralen Datenbank. So können wir zum Beispiel bei anstehenden Wartungs- und Reparaturarbeiten das Gefahrenbereichspotenzial eines Standorts bewerten und Gebäudebesitzer und Netzbetreiber gezielt unterstützen.